lesbisch-schwule Politik im Bundestag - Anspruch und Wirklichkeit

Alle Jahre wieder werden wir zur Wahl gebeten, dürfen unsere Stimme abgeben, immer wieder gibt es Regierungsprogramme, Wahlmanifeste oder schlicht Wahlprogramme, in denen versprochen, geplant und angekündigt wird und die uns zum „richtigen“ Votum bewegen sollen. Dies ist auch 2009 nicht anders. Spannend ist es jedoch, mal zurückzublicken, was von ihren Programmen die Parteien nach der letzten Bundestagswahl – 2005 – umgesetzt haben. Diese rückblickenden Betrachtungen werden mit den Forderungen in den neuen Programmen in Beziehung gesetzt.[1]

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„The Yogyakarta Principles“ – Umsetzung in der Bundesrepublik – eine Gedankenskizze

Vor 3 Jahren, am 27.03.2007 veröffentlichten international anerkannte MenschenrechtlerInnen im indonesischen Yogyakarta die sogenannten Yogyakarta Principles. In 29 Prinzipien wandten sie die Menschenrechte in bezug auf sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität an. Ziel war und ist es, auf internationaler und nationaler Ebene Richtlinien zum diskriminierungsfreien Umgang zu schaffen.

Neben dem Verbot von Folter, Todesstrafe sowie staatlicher Diskriminierung finden sich auch, das Recht auf Schutz der Gesundheit und das Recht eine Familie zu gründen.

In Deutschland sind die Prinzipien – ganz im Gegensatz zu Debatten in anderen Ländern - noch weitgehend unbekannt. Eine erste inoffizielle Übersetzung liegt seit Sommer 2008 vor. Die Bundesregierung betrachtet die Yogyakarta-Prinzipien „als wichtigen Beitrag der Zivilgesellschaft“ (Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion „Die Linke“ Bundestags-Drucksache 16/7658). Interessant an dieser Stelle ist, was die Umsetzung dieser Richtlinien für die Bundesrepublik Deutschland bedeuten würde. Anhand einiger Beispiele soll dies hier skizziert werden:

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„The Yogyakarta Principles“ – oder Menschenrechte für alle Menschen

1948 verabschiedete die Vollversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Sie legte die Grundlage für universelle Menschenrechte. Auch wenn längst nicht in allen Staaten die Normen der erklärten Menschenrechte eingehalten werden (erinnert sei an das Verbot von Folter und Todesstrafe), so können sie doch als Erfolg gewertet werden. Die Allgemeinen Menschenrechte beinhalten jedoch nicht explizit den Schutz vor Menschenrechtsverletzungen aufgrund der Geschlechtsidentität und der sexuellen Orientierung.

Wie nötig auch hier allgemeingültigen Richtlinien im Rahmen der Menschenrechte sind, zeigt ein Blick in die Politik nahezu jeden Staates dieser Erde. In einigen Ländern existiert noch die Todesstrafe für gelebte Homosexualität oder für gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen, bei manchen droht lange Haft oder Folter. Selbst das Tragen gegengeschlechtlicher Kleidung ist teilweise verboten. In vielen Ländern sind staatliche Behörden an Diskriminierungen direkt und indirekt beteiligt. Diskriminierungen finden aber auch an anderer Stelle statt. So werden Menschen gezwungen ein Geschlecht anzunehmen, werden intersexuelle Menschen zwangsweise operiert oder ergeben sich auf Grund der Lebensweise Nachteile im Beruf.

2003 gab es in der UN-Vollversammlung eine brasilianische Initiative, den Schutz der Menschenrechte aufgrund Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung zu beschließen; sie scheiterte jedoch. 2006 trafen sich in Yogyakarta (Indonesien) international anerkannte Menschenrechtsexpert/-innen um dieses Thema zu diskutieren und Vorschläge für solche Menschenrechte zu erarbeiten. Am 26. März 2007 wurden sie, die „The Yogyakarta Principles. Principles on the application of international human rights law in relation to sexual orientation and gender identity.” (engl., „Die Yogyakarta-Prinzipien. Prinzipien zur Anwendung der Menschenrechte in Bezug auf die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität“), verabschiedet. In 29 Prinzipien sind in diesen die international geltenden Menschenrechte auf sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität angewendet worden.  Die Forderungen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte finden sich inhaltlich wieder, jedoch fokussiert auf sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität

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Kriegsdienstverweigerung immernoch ein Thema

Um einer Kriegsverwendung zu entgehen und das eigene Gewissen über militärische Logik zu stellen existiert in der Bundesrepublik das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung (KDV). Auch wenn das Verfahren zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer einfacher als noch vor einigen Jahren ist, gibt es doch einiges zu beachten. Prinzipiell empfiehlt es sich erst nach der Musterung zu verweigern, da die Wahrscheinlichkeit untauglich gemustert zu werden, als potentiell Wehrpflichtiger massiv steigt. Schließlich werden nur 50% aller Wehrpflichtigen auch wirklich eingezogen. Auf diesem Weg soll die Diskrepanz stärker vertuscht werden. Auch Zivildienst ist ein Zwangsdienst. Daher empfehlen wir alle Möglichkeiten zu nutzen, über die Tauglichkeitsprüfung oder die Überschreitung von Altersgrenzen, bzw. über Rückstellungsgründe jeglichen Zwangsdienst zu vermeiden. Infos dazu gibt es auf unserer Linkliste oder bei der Beratung vor Ort.

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Was hat die Bundeswehr mit dem Christopher-Street-Day gemein?

Der Christopher-Street-Day 2008 in Oldenburg war ein gelungenes Fest. Auf einer wiederum langen Parade konnte gefeiert werden, gleichwohl wurden Forderungen aufgestellt und trugen nicht wenige von uns Schilder vor sich her. International und mittlerweile auch in der BRD hat der CSD eine lange Tradition. Er wurde ins Leben gerufen, um an den Widerstand von Lesben, Schwulen, Trans*en zu erinnern, die 1969 in der New Yorker Christopher Street sich der Polizei entgegenstellten, Razzien einfach nicht mehr erdulden wollten. Ursprung des CSDs war ein Aufbegehren gegen Obrigkeit, gegen gewaltvolle Unterdrückung, gegen stetes Verstecken müssen – und vor allem für die Anerkennung der eigenen Lebensweise. Mittlerweile haben sich zahlreiche Gesellschaften, so auch die in der BRD geöffnet: es ist heute möglich auch anerkannt, offen lesbisch oder schwul zu leben.

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Nachtrag zur Marktkirche

Nach den Protesten im November 07 in der Marktkirche Hannover hat die Kirche nun reagiert.. und die Bundeswehr ausgeladen. Begründet wird dies offiziell damit, das die BW personenkontrollen gefordert habe und sich dies mit dem Verständnis der Kirche nicht vereinbaren liese. Zusätzlich wird mit Sicherheit auch kircheninterner Druck sowie die öffentliche Diskussion zu diesem erfreulichen Ergebnis beigetragen haben. Eindeutig ein Erfolg antimilitaristischer Arbeit in Hannover. Offen ist nun nur noch die Rücknahme der Klagen des Superintendenten Puschmann gegen die Protestierer vom November...

 
Dem Frieden eine Chance - Truppen raus aus Afghanistan!

Internationaler Afghanistan-Kongress, 7./8. Juni 2008, Hannover

Die Bundesrepublik Deutschland versinkt immer tiefer im Sumpf des grausamen Afghanistan-Krieges. Im Sommer d.J. wird erstmals eine Schnelle Eingreiftruppe der Bundeswehr die dort bereits stationierten ISAF-Verbände verstärken. Und in Berlin pfeifen es die Spatzen von den Dächern, dass bei der Verlängerung des Einsatzmandats im Herbst eine massive Truppenaufstockung vorgenommen werden soll.

Der Krieg in Afghanistan, den die USA und ihre Verbündeten vor fast sieben Jahren begonnen haben, verstößt gegen das Völkerrecht und tritt alle Gesetze der Menschlichkeit mit Füßen. In den meisten Regionen des Landes herrschen heute Warlords und Drogenbarone; Gewalt, Terror und Drogenhandel prägen den Alltag. Die Bevölkerung lebt in ständiger Angst und unter unwürdigen sozialen Bedingungen. Die ausländischen Truppen werden keineswegs als Befreier, sondern zunehmend als feindliche Besatzer gesehen, gegen die jeder Widerstand gerechtfertigt erscheint.

Was Afghanistan braucht, ist Frieden als Voraussetzung für eine souveräne Demokratie. Der zivile Wiederaufbau und eine soziale Entwicklung können überhaupt erst gelingen, wenn der Krieg beendet und die fremden Truppen abgezogen sind. und die somit freiwerdenden Mittel für humanitäre Arbeit zur Verbesserung der Lebensbedingungen genutzt werden. Karitative und humanitäre Hilfsorganisationen bestätigen immer wieder, dass Hilfe am besten dort geleistet werden kann, wo kein Militär vorhanden ist. Es ist ein Skandal, dass für den Krieg ein Vielfaches an Geld ausgegeben wird wie für den zivilen Wiederaufbau!

Die Beendigung des Bundeswehreinsatzes ist noch keine Garantie, eröffnet aber eine Chance für eine friedlichere Entwicklung in Afghanistan. Andere Kriegsparteien würden damit unter Druck geraten, ihre Truppen ebenfalls abzuziehen.

Wir laden ein zu einem Internationale Afghanistan-Kongress am 7./8. Juni 2008 in Hannover. Der Kongress steht unter dem Motto: "Dem Frieden eine Chance -- Truppen raus aus Afghanistan!" Mit Expertinnen und Experten aus dem In- und Ausland, mit Betroffenen aus Afghanistan, mit Kriegsverweigerern und Friedensaktivisten aus Europa und Übersee wollen wir den Unwahrheiten und Verdrehungen der herrschenden Politik von Washington bis Berlin entgegen treten und dem weltweiten Widerstand gegen den Krieg eine Stimme verleihen.

mehr Infos und zur Anmeldung: www.afghanistan-konferenz.de 

 
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